Aktuelles

Februar 9, 2023

„Allgemeines Schonvermögen“ verdoppelt

Mit Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetzes wurde auch der Vermögensschonbetrag gemäß der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII von 5.000 Euro auf 10.000 Euro verdoppelt. Für den Fall, dass Sozialhilfeleistungen beantragt werden, darf dieses „allgemeine Schonvermögen“ vom Sozialamt nicht angetastet werden. Konkret heißt dies nun, dass bei Beantragung von Sozialhilfeleistungen von […]

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Februar 10, 2021

Neuer Versicherungspartner für Sterbegeldversicherungen

Durch die Zusammenarbeit des DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur (DIB) mit der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse Lebensversicherung AG (RWSt) sind wir ab sofort als gebundener Versicherungsvermittler wieder in der Lage, unseren Kunden Sterbegeldversicherungen mit monatlicher und Einmalzahlung anzubieten. ZU DEN WESENTLICHEN ECKPUNKTEN DER STERBEGELDVERSICHERUNG: Das Eintrittsalter liegt bei monatlicher Zahlung zwischen 40 und 80 Jahre; bei Einmalzahlung […]

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Oktober 15, 2018

Wichtiges Urteil zu Sterbegeldversicherungen

Die Grafschafter Nachrichten berichteten am 12.10.2018 über ein Urteil des Sozialgerichts Gießen. Danach kann der zuständige Landkreis nicht verlangen, dass eine Sterbegeldversicherung gekündigt werden muss, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen. Unser Tipp: Sorgen Sie rechtzeitig vor und schützen ihr Vermögen. Wir beraten Sie gerne.

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Juni 28, 2018

Wiedereröffnung der reformierten Friedhofskapelle

Unser Bestattungshaus hat einen freien Abschiedsraum dekoriert. Mit einer Andacht wurde am 24.06.2018 die Friedhofskapelle des reformierten Friedhofs Schüttorf wiedereröffnet und der Bevölkerung vorgestellt. Pastor Johannes de Vries erinnerte an die „alte und heilige Pflicht, die Toten würdig zu bestatten“. Das gelte auch für die Gemeinde in Schüttorf, wo die Verstorbenen „würdig bestattet und die Trauernden […]

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Mai 18, 2017

Schonvermögen nach SGB XII ab 01. April 2017 erhöht

Erstmalig seit 1988 wurde die Vermögensschongrenze (das s.g. „Schonvermögen“) nach § 90 Abs. 3 SGB XII erhöht. Die substantielle Anpassung von € 2.600 auf € 5.000 hat auch positive Auswirkung bei Bestattungsvorsorgeverträge. Bei Antragstellung auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt müssen die Sozialbehörden neben dem Schonvermögen in Höhe von nunmehr € 5.000 eine „angemessene“ Bestattungsvorsorge gemäß […]

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