Durch die Zusammenarbeit des DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur (DIB) mit der Rheinisch-Westfälischen Sterbekasse Lebensversicherung AG (RWSt) sind wir ab sofort als gebundener Versicherungsvermittler wieder in der Lage, unseren Kunden Sterbegeldversicherungen mit monatlicher und Einmalzahlung anzubieten.
ZU DEN WESENTLICHEN ECKPUNKTEN DER STERBEGELDVERSICHERUNG:
- Das Eintrittsalter liegt bei monatlicher Zahlung zwischen 40 und 80 Jahre; bei Einmalzahlung zwischen 40 und 94 Jahre.
- Versicherungssummen sind zwischen 2.000 € und 8.000 € möglich.
- Der Rechnungszins beträgt 0,9 %; die Auszahlungssumme kann jedoch durch Überschussbeteiligungen steigen.
- Die Wartefrist beträgt drei Jahre (entfällt bei Unfalltod), bei Todesfall innerhalb dieser Frist werden „nur“ die geleisteten Beiträge zurückerstattet.
- Die Beitragszahldauer läuft mindestens bis zum 60. Lebensjahr und höchstens bis zum 85. Lebensjahr – mindestens jedoch fünf Jahre.
- Das unwiderrufliche Bezugsrecht liegt beim DIB, der den Auszahlungsbetrag treuhänderisch für den Bestatter hält.
Mit dem unwiderruflichen Bezugsrecht des DIB und der damit verbundenen Treuhandkonstellation ist gewährleistet, dass die Versicherungssumme im Todesfall an uns zweckgebunden zur Durchführung der Bestattung und nicht etwa an die Erben ausgezahlt wird. Dadurch unterscheidet sich diese Sterbegeldversicherung grundlegend von den am Markt angebotenen „unechten“ Sterbegeldversicherungen, die als Lebensversicherungen für den Todesfall die Auszahlung an Dritte zur allgemeinen Verfügung vorsehen.
Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne.